Rechtsprechung
   VG Koblenz, 14.02.2005 - 3 K 1251/04.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,54421
VG Koblenz, 14.02.2005 - 3 K 1251/04.KO (https://dejure.org/2005,54421)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2005 - 3 K 1251/04.KO (https://dejure.org/2005,54421)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 3 K 1251/04.KO (https://dejure.org/2005,54421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,54421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11817/04

    Androhung von Zwangsgeld durch die Grenzschutzbehörde gegen

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 3 K 1251/04
    Handelt es sich nach alledem bei den in § 63 Abs. 4 Nr. 2 AuslG genannten Behörden um die Grenzschutzämter, so gilt dies des Weiteren unabhängig von der Frage, ob das Bundesministerium des Innern die Zuständigkeit für den Erlass von Untersagungsverfügungen und Zwangsgeldandrohungen nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 AuslG wirksam auf die Grenzschutzdirektion übertragen hat (insoweit verneinend: OVG Rh-Pf., Urteil vom 14. Januar 2005 - 10 A 11817/04.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2003 - 10 B 11079/03

    Beförderungsuntersagung, Anordnungen gegen Unternehmer, Zwangsgeldandrohung,

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 3 K 1251/04
    Zwar ist mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 18. August 2003 - 10 B 11079/03.OVG -) davon auszugehen, dass die hier in Bezug genommene Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG sich nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut lediglich zur Höhe der festzusetzenden Zwangsgelder verhält, während als Ermächtigungsgrundlage für die streitgegenständliche Zwangsgeldfestsetzung die allgemeine Regelung des § 14 VwVG heranzuziehen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht